Aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung können die Arbeitsgemeinschaften ab dem 2. November bis auf Weiteres nicht mehr durchgeführt werden.
Bei AGs, bei denen wegen getrennter Kohorten eine Durchführung aus virologischer Sicht unbedenklich ist, dürfen Ausnahmen gemacht werden. In diesen Fällen sind persönliche Absprachen zwischen AG-Leitung und Schülerinnen und Schüler zu treffen. Eine Benachrichtigung erfolgt über Frau Krafft.