Die SV-Wahlen wurden ordnungsgemäß durchgeführt und wir stellen hier alle gewählten Ämter und Personen vor, damit ihr wisst, wer eure Ansprechpartner für alles sind.
Schulsprecherin: Jette Auell
Die Schulsprecherin oder der Schulsprecher übernimmt den Vorsitz im Schülerrats, d. h. nicht nur die Vorbereitung und Leitung der Schülerratssitzungen zu übernehmen, sondern ebenfalls Motor für Diskussionen zu sein.
Er oder sie sollte versuchen, ein Bindeglied zwischen Schülerinnen und Schülern und Schulgemeinde zu sein, also eine Ansprechperson für die Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Schulleitung, das Lehrerkollegium, die Hausverwaltung oder den Schulelternbeirat.
Stellvertretende Schulsprecherin: Emily Schwarz
Die stellvertretende Schulsprecherin (sie bildet gemeinsam mit der Schulsprecherin den sog. geschäftsführenden Vorstand der SV) vertreten die Schulsprecherin und übernehmen im Falle der Verhinderung die wichtigsten Aufgaben.
Schriftführerin: Leoni Schönfelder
Dieses Amt fertigt auf den Sitzungen des Schülerrats oder der SV-Vorstandssitzung das Protokoll an.
Kassenwart: Julian Eberling
Jung-SV-Beauftragte: Ronja Popper
KSR-Delegation: Til Fitzenberger, Max Künzel, Denis Härter, Malte Seifert
Die KSR-Vertreter nehmen an allen Sitzungen der Kreis- bzw. Stadtschülervertretung teil und informieren den Schülerrat regelmäßig über Sitzungsverlauf, Neuigkeiten und Ergebnisse. Sie besteht aus zwei Delegierten und zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertretern.
Material- und Terminkoordinator*innen: Cécile Löber und Louis Petersen
Dieses Amt organisiert die Termine für SV-Sitzungen und kümmert sich um die Besorgung der Materialien für angesetzte Projekte.
Schulkonferenz-Abgeordnete: Jette Auell, Julius Bressler, Immanuel Schwalm, Jospehine Gärtner
Delegierte für die Schulkonferenz. Die wichtigste Konferenz ist die Schulkonferenz. Sie setzt sich aus gewählten Vertretern der Lehrkräfte, Eltern und Schülern zusammen. Geleitet wird die Schulkonferenz von der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Um sich für dieses Amt zur Wahl zu stellen, muss man mindestens die achte Klasse besuchen. Die Schulkonferenz tagt mindestens einmal im Schulhalbjahr. Um auf die Berufstätigkeit der Elternvertreter Rücksicht zu nehmen, darf eine Schulkonferenz per Gesetz nicht vor 17 Uhr beginnen. In der Schulkonferenz werden das Schulprogramm und der schuleigene Haushalt beschlossen. Weiterhin hat die Schulkonferenz in allen wichtigen Entscheidungen, die in der Schule getroffen werden, ein Mitspracherecht.
Bilder: J. Schomberg