Jahrgänge 5 und 6

Ab dem Jahrgang 5 stehen an der FvSS zwei unterschiedliche Bildungsgänge zur Auswahl:

  1. Förderstufe – Die Basis für qualifizierende Schulabschlüsse in der Haupt- und Realschule
  2. Gymnasium – Die Grundlage für den gymnasialen Bildungsabschluss (Abitur)

Während des 4. Grundschuljahres treffen die Eltern nach Beratung durch die abgebende Grundschule eine Entscheidung für den weiteren Bildungsgang.

Auch wir stehen mit Informationen und Beratungsangeboten zur Verfügung.

An der Freiherr-vom-Stein-Schule geschieht dies in der Regel durch einen Schnuppertag mit Elterninformation an einem Samstagvormittag (Mitte November) und ein Elterncafe an einem Freitagnachmittag (Februar). Die jeweils aktuellen Termine werden zeitnah auf der Homepage veröffentlicht, die Schüler*innen der Verbundschulen erhalten schriftliche Einladungen über die Grundschule.

Zusätzlich sind nach Terminvereinbarung auch individuelle Beratungsgespräche möglich.

Die Anmeldung erfolgt dann Anfang März durch die Eltern über die Grundschule.

Organisation, Bausteine und Projekte

Für beide Bildungsgänge der Jahrgangsstufen 5 und 6 gilt:

  • Der Unterricht findet hauptsächlich im Klassenverband statt (Ausnahme: Religion/Ethik für alle Jahrgänge und Mathematik/Englisch im Jahrgang 6 der Förderstufe).
  • Klassenlehrer*in und Co-Klassenlehrer*in sind die Hauptpersonen für die Kinder. Sie unterrichten in der Regel 6-8 Stunden in der eigenen Klasse und sind Ansprechpartner*innen und Schullaufbahnberater*innen.
  • Bewährte methodische Elemente der Grundschule werden fortgeführt.
  • Wichtige Schwerpunkte sind: – Das Kennenlernen und Einüben weiterer Methoden im Unterricht und auch in gezielten Trainingsmodulen („Lernen“ lernen). Hierbei setzen wir auf Methodenvielfalt, damit individuelle Gegebenheiten berücksichtigt werden können. – Das Sozialkompetenztraining („Miteinander“ lernen). In Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit an unserer Schule werden klassenbezogene Projekte durchgeführt. Hauptbestandteil ist ein mehrtägiges Sozialkompetenztraining in Reichenbach.
  • Wandertage, Theaterfahrt, Stadt- und Betriebserkundungen und unterrichtliche Projekte gehören ebenfalls dazu.
  • Nach Abschluss der Gestaltung des neuen Schulhofes für die Jahrgänge 5 und 6 wird es ein noch ausgedehnteres Pausenangebot für die Bedürfnisse der jüngeren Schüler*innen geben.
  • Im Nachmittagsangebot gibt es für die Klassen 5 und 6 zahlreiche Veranstaltungen, die die eigenen Interessen der Schüler*innen in den unterschiedlichsten Bereichen vielfältig fördern sollen. Hierzu finden Arbeitsgemeinschaften im Bereich von Naturwissenschaften, Sport, Musik, Technik, Computer usw. statt. Hausaufgabenbetreuung wird in der Regel täglich angeboten. Das Programm mit den genauen Beschreibungen der einzelnen Veranstaltungen erscheint zu Beginn eines jeden Schuljahres in einem AG-Heft. Dieses wird auch auch der Homepage veröffentlicht.
  • Gemeinsame Projekte und Rituale der unterschiedlichen Jahrgänge und Klassen werden im Laufe des Schuljahres durchgeführt. Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen, die weitgehend Schüler*innen für Schüler*Innen vorbereiten, organisieren und durchführen (wie z. B. Ritual in der Adventszeit, Leseprojekte, Beiträge zu wichtigen, auch aktuellen Themen usw.) um die Gemeinschaft zu stärken und das Verantwortungsbewusstsein zu fördern. Natürlich stehen dabei die Lehrkräfte anregend und unterstützend zur Verfügung.
  • Lehrkräfte, Eltern und Schüler*innen unterzeichnen gemeinsam die bestehenden Erziehungsvereinbarungen. Hierin leistet jeder seinen Beitrag zu einem gelingenden Schulleben.

Besonderheiten des Bildungsgangs Förderstufe:

Ab dem Jahrgang 6 gibt es eine an den Leistungen orientierte Einstufung in den Fächern

Englisch und Mathematik. Die Kurseinstufung (Grund- oder Erweiterungskurs) erfolgt nach intensiver Beratung der Eltern durch Klassenlehrer*innen und Fachlehrer*innen.

Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung. Sie sollten dabei aber die persönlichen Lernvoraussetzungen ihres Kindes berücksichtigen. Umstufungen in einen Kurs mit einem anderen Leistungsanspruch sind im Laufe des Schuljahres nach Entscheidung der Klassenkonferenz möglich.

Zu Beginn des 2. Halbjahres der Klasse 6 fällt die Klassenkonferenz die Entscheidung über den weiteren Bildungsweg ab der Klasse 7. D.h., die Schüler*innen werden entweder dem Hauptschulzweig oder dem Realschulzweig zugewiesen. Dies erfolgt ebenfalls nach eingehender Beratung der Eltern. Grundlage hierfür sind die individuellen Lernvoraussetzungen und die Entwicklung der sozialen Kompetenzen jedes einzelnen Kindes.